AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fa. Street-Imports 2000 GmbH

I.(1) ALLGEMEINES II.(2) SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS / URHEBERRECHT

1.Die Informationen, die auf den Websites der Fa. Street Imports 2000 GmbH zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ausschließlich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB regeln speziell die Bereiche "Verkaufsangebote/KFZ" und "Webshop" der Fa. Street Imports 2000 GmbH.

2.Alle Marken- und Warenzeichen, die auf den Internetseiten der Fa. Street Imports 2000 GmbH genannt werden und gegebenenfalls durch Dritte geschützt sind, unterliegen uneingeschränkt den geltenden Bestimmungen des Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Die bloße Nennung eines Markenzeichens lässt nicht darauf schließen, dass es nicht durch Rechte Dritter geschützt ist.

III.(3) HAFTUNGSAUSSCHLUSS

1.Die Fa. Street Imports 2000 GmbH übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Fa. Street Imports 2000 GmbH, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

2.Die Fa. Street Imports 2000 GmbH behält sich ausdrücklich vor, Teile der Internetseiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Daraus können keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Internetseiten der Fa. Street Imports 2000 GmbH aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar sind.

3.Für den Bereich "Verkaufsangebote/KFZ" und "Webshop" ist von den Punkten 1. und 2. folgende Ausnahme zu beachten: Wenn es sich um den Inhalt konkreter Verkaufsangebote handelt und die diesbezüglichen Angaben für einen Kaufinteressenten kaufentscheidend sein können, sind diese Bestimmungen nicht anwendbar. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass sämtliche Angebote prinzipiell als unverbindlich gelten, und ein Kaufinteressent keine Rechtsansprüche daraus ableiten kann. Auch in diesem Fall können keine haftungsrelevanten Rechte abgeleitet werden, wenn die Internetseiten der Fa. Street 2000 Imports GmbH aufgrund eines technischen Gebrechens vorübergehend nicht online erreichbar sind.

4.Wenn auf den Internetseiten der Fa. Street Imports 2000 GmbH direkte oder indirekte Verweise auf fremde Internetseiten (z. B. per Links) erfolgen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fa. Street Imports 2000 GmbH liegen, tritt eine Haftungsverpflichtung nur dann in Kraft, wenn die Fa. Street Imports 2000 GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern. Die Fa. Street Imports 2000 GmbH erklärt hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Verlinkung fremder Internetseiten keine illegalen Inhalte auf den verlinkten Seiten erkennbar waren. Die Fa. Street Imports 2000 GmbH hat jedoch keinen Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verlinkten Seiten. Daher distanziert sie sich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten, die nach der Verlinkung verändert wurden und möglicherweise illegale Inhalte enthalten.

IV.(4) BESTIMMUNGEN GEMÄSS TKG (TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ)

1.Durch die Zusendung persönlicher oder geschäftlicher Daten (wie z. B. E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) erklärt sich der betreffende Kunde gleichzeitig damit einverstanden, bis zum schriftlichen Widerruf durch den Kunden von der Fa. Street Imports 2000 GmbH Emails, SMS oder telefonische Anrufe gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zu erhalten.

2.Die Fa. Street Imports 2000 GmbH ist berechtigt, Vermittlungsdaten gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zu ermitteln, insbesondere Source-IP und Destination-IP, Logs u.ä., zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung der angebotenen Dienstleistungen sowie zum Schutz der eigenen Rechner und der Rechner von Dritten zu verarbeiten und zu übermitteln (z.B. zur Behebung technischer Mängel). Als Stammdaten werden insbesondere Firma, Familienname, Vorname, akademischer Grad, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Zahlungsmodalitäten, Zahlungseingänge und Rechnungslegung ermittelt und verarbeitet.

3.Die Nutzung der im Impressum oder vergleichbaren Angaben veröffentlichten Kontaktdaten der Fa. Street Imports 2000 GmbH, wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen durch Dritte zu eigenen Werbezwecken ist nicht gestattet. Bei Verstößen gegen dieses Verbot behält sich die Fa. Street Imports 2000 GmbH ausdrücklich rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails vor.

I.(1)ALLGEMEINE II.(2) ANGEBOTE FÜR DEN KAUF EINES FAHRZEUGS

1.Alle Angebote der Fa. Street Imports 2000 GmbH, sei es im Internet oder anderweitig, sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.Für Fahrzeuge, die auf der Internet-Plattform der Fa. Street Imports 2000 GmbH angeboten werden, jedoch zum Zeitpunkt der Anfrage des Käufers – aus welchem Grund auch immer – tatsächlich nicht mehr erworben werden können, besteht kein Rechtsanspruch seitens des Käufers. Darüber hinaus können aus diesem Umstand keine Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.

3.Sofern es sich bei den im Internet abgebildeten Fotos um Symbolabbildungen handelt, wird dies direkt im Bereich der Abbildung vermerkt. Die darauf dargestellten Fahrzeuge bzw. Ausrüstungen stellen keinen unmittelbaren Vertragsgegenstand dar.

III.(3) KAUFPREIS / ANZAHLUNG / RECHNUNG

1.Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Rechnungen durch die Fa. Street Imports 2000 GmbH auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können, sofern der Käufer über ein entsprechendes Empfangssystem verfügt.

2.Der gesamte Kaufpreis (inklusive Nebenkosten) ist spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs fällig.<br>

3.Zahlungen des Käufers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf dem Geschäftskonto der Fa. Street Imports 2000 GmbH oder bei Barzahlung als geleistet.

4.Sollte es nach Vertragsabschluss zu einer gesetzlichen Anpassung von steuerrechtlichen Abgaben kommen, die den Gesamtkaufpreis beeinflusst, so kann eine entsprechende Nachverrechnung bis zur Übergabe des Fahrzeugs beidseitig schriftlich geltend gemacht werden.

5.Der Käufer kann gegen Ansprüche der Fa. Street Imports 2000 GmbH nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

6.Im Kaufpreis sind keine Kosten für Transport und Zustellung enthalten. Auf Wunsch des Käufers können diese Leistungen jedoch gegen gesonderte Bezahlung seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH erbracht bzw. organisiert werden. Dabei werden die tatsächlich aufgewendeten Kosten zuzüglich eines angemessenen Regiekostenaufschlags in Rechnung gestellt, wobei mindestens die am Auslieferungstag geltenden üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart berechnet werden.

IV.(4) ERFÜLLUNG

1. Der Käufer hat den Vertrag erfüllt, sobald der Kaufpreis zusammen mit allen aus dem Kaufvertrag ersichtlichen Nebenkosten in voller Höhe bei der Fa. Street Imports 2000 GmbH eingegangen ist.

2. Die Fa. Street Imports 2000 GmbH hat den Vertrag erfüllt, sobald sie das Fahrzeug ordnungsgemäß zur Abholung bereitgestellt hat und den Käufer hiervon nachweislich verständigt hat. Spätestens jedoch, wenn der Käufer das Fahrzeug übernommen hat. Der Erfüllungsort ist der vereinbarte Übergabeort. Mit der Übergabe gehen alle Gefahren auf den Käufer über.

3. Die Abholfrist für den Käufer beträgt 5 Werktage. Wird das Fahrzeug verspätet übernommen, ist die Fa. Street Imports 2000 GmbH berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen, die unmittelbar bei Übergabe des Fahrzeugs fällig ist. Die Fa. Street Imports 2000 GmbH haftet für Schäden aus der Verwahrung nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden, sofern keine Versicherungsdeckung gegeben ist.

V.(5) EIGENTUMSVORBEHALT

1.Für den Fall, dass der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgehändigt werden soll, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebenkosten im Eigentum der Fa. Street Imports 2000 GmbH. Im Falle der Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist die Fa. Street Imports 2000 GmbH berechtigt, ihr Vorbehaltseigentum an den Dritten (Finanzierer) abzutreten.

2.Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen welcher Art auch immer über das Fahrzeug, das sich im Eigentumsvorbehalt der Fa. Street Imports 2000 GmbH befindet, zu treffen.

3.Sollte von irgendjemand anderem auf den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstand zugegriffen werden, ist der Käufer verpflichtet, den Vorbehaltseigentümer umgehend zu benachrichtigen.

VI.(6) RÜCKTRITT

1.Sofern das betreffende Fahrzeug nicht lagernd vorhanden ist, wird es bei einem zuverlässigen Lieferanten bestellt.

2. Die Fa. Street Imports 2000 GmbH ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich schriftlich zu informieren, falls sich herausstellt, dass das Fahrzeug ohne Verschulden der Fa. Street Imports 2000 GmbH nicht lieferbar oder nicht mehr verfügbar ist. In einem solchen Fall wird der betreffende Vertrag ohne beidseitige Rechte und Pflichten unmittelbar gegenstandslos. Bereits geleistete Anzahlungen werden innerhalb von 8 Tagen rückerstattet.

3.Sollte seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH der vertraglich vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten werden, kann der Käufer unter Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung von mindestens 14 Tagen nach deren fruchtlosem Verstreichen (Verzug durch die Fa. Street Imports 2000 GmbH) vom Vertrag zurücktreten. Die Mitteilung über die Setzung einer Nachfrist muss seitens des Käufers schriftlich erfolgen und gilt ab Zugang..

4.Bei Nichterfüllung des Vertrags durch die Fa. Street Imports 2000 GmbH und dem daraus begründeten Rücktritt des Käufers hat die Fa. Street Imports 2000 GmbH eine etwaige Anzahlung innerhalb von 8 Tagen an den Käufer zurückzuerstatten.

5.Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug gerät, kann die Fa. Street Imports 2000 GmbH dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. In dieser Erklärung wird deutlich gemacht, dass nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist die Fa. Street Imports 2000 GmbH die Erfüllung des Vertrags durch den Käufer ablehnt, somit vom Kaufvertrag zurücktritt und Schadensersatz wegen Nichterfüllung (unberechtigter Rücktritt des Käufers) fordert. Die Mitteilung über die Setzung einer Nachfrist muss seitens der Fa.Street Imports 2000 GmbH schriftlich erfolgen und gilt ab Zugang. Im Falle des Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. als vereinbart.

6.Bei rechtlich unbegründeter Nichterfüllung des Vertrags durch den Käufer und dem daraus begründeten Rücktritt der Fa. Street Imports 2000 GmbH ist die Fa. Street Imports 2000 GmbH berechtigt, 10% des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz (Stornogebühr) zu verlangen oder konkret bezifferten Schadenersatz geltend zu machen. Dies gilt auch umgekehrt im Falle einer rechtlich unbegründeten Nichterfüllung des Vertrags durch die Fa. Street Imports 2000 GmbH.

VII.(7) RÜCKTRITT UND ENTSCHÄDIGUNG BEI RÜCKTRITT DES KÄUFERS NACH DEN BESTIMMUNGEN DES KSCHG, FAGG UND DES VERBRAUCHERKREDIT-GESETZES

1.Bei einem Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Fa. Street Imports 2000 GmbH: Sollte der Käufer seine Vertragserklärung weder in den für geschäftliche Zwecke dauerhaft genutzten Räumen der Fa. Street Imports 2000 GmbH noch an einem von dieser dafür auf einer Messe oder einem Markt genutzten Stand abgegeben haben, so kann er vom Vertrag zurücktreten.

2.Dieser (unbegründete) Rücktritt kann innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses erklärt werden; die Frist beginnt mit der Aushändigung des Vertrags an den Käufer, der mindestens den Namen und die Anschrift der Fa. Street Imports 2000 GmbH, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält. Diese Belehrung ist dem Käufer bei Entgegennahme seiner Vertragserklärung auszuhändigen. Dieses Rücktrittsrecht steht jedoch nicht zu, wenn das vom Käufer zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet.

3.Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass er im Falle der fristgerechten Ausübung des Rücktrittsrechts nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) bzw. des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) und des Verbraucherkreditgesetzes über verbundene Kreditverträge, wenn der Geschäftsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten der Fa. Street Imports 2000 GmbH erfolgt, das gekaufte Fahrzeug unverzüglich zurückstellen und für die Zeitdauer von der Übernahme des Fahrzeugs bis zur Rückstellung eine möglicherweise eingetretene Wertminderung an die Fa. Street Imports 2000 GmbH leisten muss. Die Kosten für die Rückstellung hat der Käufer zu tragen.

4.Die Ermittlung der Wertminderung erfolgt durch Einholung eines Gutachtens durch einen von der Fa. Street Imports 2000 GmbH beauftragten gerichtlich beeideten Sachverständigen. Für die Berechnung der Wertminderung wird der objektive Minderwert herangezogen. Bei zwischenzeitlich verursachten Schäden am Fahrzeug ist zusätzlich entsprechender Schadenersatz zu leisten.

5.Bei einem berechtigten Rücktritt des Konsumenten als Käufer gemäß den ihm zustehenden Bestimmungen hat dieser die gesamten Kosten des Transports des Fahrzeugs bis zum Firmensitz der Fa. Street Imports 2000 GmbH sowie die damit verbundenen Gefahren zu tragen.

6.Bei widerrechtlichen Angaben des Käufers bezüglich einer nicht vorliegenden Fremdfinanzierung im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes ist der Käufer bei einem Rücktritt von der Finanzierung und in weiterer Folge vom Fahrzeugkauf verpflichtet, der Fa. Street Imports 2000 GmbH – über die Wertminderung hinaus – sämtlichen Schaden zu ersetzen, der im Vertrauen des Verkäufers darauf entstanden ist, dass dem Käufer kein Rücktrittsrecht nach dem Verbraucherkreditgesetz zustehen würde.

VIII.(8) GEWÄHRLEISTUNG

1.Im Falle der Mangelhaftigkeit des Kaufgegenstandes ist der Käufer zunächst berechtigt, vom Verkäufer Verbesserung (Reparatur) oder Austausch der mangelhaften Sache zu verlangen. Der Verkäufer ist unverzüglich darüber zu informieren. Die Erfüllung von Gewährleistungspflichten erfolgt, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zum Tragen kommen, am Firmensitz des Verkäufers.

2.Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat dieser dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung bzw. den Wertverlust bis zur Wandlung zu leisten.

3.Wenn das Kaufgeschäft für beide Vertragsteile ein Unternehmensgeschäft darstellt, erklärt sich der Käufer ausdrücklich damit einverstanden, dass der Verkäufer für Gewährleistungsfälle nicht zu haften hat. Die Gewährleistung ist daher in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

IX.(9) ANKAUF EINES GEBRAUCHTFAHRZEUGS DES KÄUFERS DURCH DIE FA. Street Imports GmbH

Die folgenden Punkte gelten bei einem gleichzeitigen Ankauf eines Gebrauchtfahrzeugs des Käufers durch die Fa. Street Imports 2000 GmbH.

1.Der Kaufpreis gilt einschließlich Umsatzsteuer und wird auf den Kaufpreis des seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH verkauften Fahrzeugs angerechnet. Er gilt für den vereinbarten Übergabetermin des seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH verkauften Fahrzeugs und den Zustand laut Testbericht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Für Beschädigungen und unüblichen Verschleiß, die seitens des Käufers seit Vertragsabschluss zu verantworten sind, ist die Fa. Street Imports 2000 GmbH berechtigt, einen angemessenen Abzug vom Kaufpreis vorzunehmen.

2.Das gegenständliche Fahrzeug, welches von der Fa. Street Imports 2000 GmbH angekauft wurde, ist vom Käufer spätestens bei Übernahme des seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH verkauften Fahrzeugs an diese zu übergeben.

3.Sollte die Übergabe wegen Verlust oder Zerstörung seitens des Käufers faktisch nicht mehr möglich sein, bleibt der vertragsgegenständliche Kauf des Fahrzeugs an den Käufer unter Abzug des für den Ankauf des Fahrzeugs kalkulierten Preises davon rechtlich unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Käufer das Fahrzeug nicht wie vereinbart der Fa. Street Imports 2000 GmbH übergibt und diese nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Ankauf berechtigt zurücktritt.

4.Für den Ankauf des Fahrzeugs durch die Fa. Street Imports GmbH gilt die gesetzliche Gewährleistung. Der Vertrag hinsichtlich dieses Ankaufs ist automatisch gegenstandslos, wenn der Vertrag hinsichtlich des Verkaufs des vertragsgegenständlichen Fahrzeugs an den Käufer – aus welchen Gründen auch immer – nicht rechtsgültig zustande kommt.

5.Muss der Kaufvertrag über das Fahrzeug des Käufers nach Zustandekommen des Kaufgeschäfts hinsichtlich des seitens der Fa. Street Imports 2000 GmbH verkauften Fahrzeugs berechtigterweise nachträglich aufgelöst werden, ist der Käufer nach Rückstellung des Fahrzeugs an die Fa. Street Imports 2000GmbH (Zug um Zug) verpflichtet, die sich hinsichtlich des Kaufpreises für das von der Fa. Street Imports 2000 GmbH verkauften Fahrzeugs bereits berücksichtigte Differenz unverzüglich an die Fa. Street Imports 2000 GmbH zu bezahlen.

X.(10) ADRESSENÄNDERUNG

1.Der Käufer ist verpflichtet, der Fa. Street Imports 2000 GmbH Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist.

2.Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

XI.(11) ALTERNATIVE-STREITBEILEGUNG-GESETZ (ASTG)

Für Österreich und den EU-Raum: http://ec.europa.eu/odr Auskünfte auch unter http://www.ombudsmann.at

XII.(12) RECHTSWAHL, GERICHTSSTAND

1.Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN‐Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

2.Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz der Fa. Street Imports 2000 GmbH sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.